Sportgericht des TFV gibt unserer Beschwerde statt

Verein: Pokalfinale nicht in Jena

SPORTGERICHT GIBT BESCHWERDE DES FSV WACKER 90 NORDHAUSEN STATT

Das Sportgericht des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) hat am 25.04.23 nach zweistündiger Verhandlung der Beschwerde unseres Fußballsportvereins stattgegeben. Aus diesem Grund ist der TFV aufgefordert, einen neuen Spielort zur Austragung des Pokalfinals zwischen dem FC Carl Zeiss Jena und unserem FSV Wacker 90 Nordhausen festzulegen.

Wortlaut der Pressemitteilung Thüringer Fußball-Verband vom 25.04.23, 21.33 Uhr:

SPORTGERICHT HEBT BESCHLUSS DES TFV-PRÄSIDIUMS ZU POKALFINALORT AUF
Das Sportgericht des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) hat heute (25.04.23) rund zwei Stunden die Beschwerde des FSV Wacker 90 Nordhausen gegen die Festlegung des Endspielortes im Landespokal verhandelt. Im Ergebnis wurde der Beschluss des TFV-Präsidiums, das Finale zwischen Wacker und dem FC Carl Zeiss in Jena durchzuführen, aufgehoben.